„5.2.1 Für das Vorbereiten von Untergründen, Beschichten und Behandeln sind auf Innenflächen mit begrenzenden Bauteilen die Maße der zu behandelnden Flächen bis zu den sie begrenzenden, ungeputzten, ungedämmten, nicht bekleideten Bauteilen, z. B Rohfußboden / Rohdecke zugrunde zu legen.“

Somit ist als Raumhöhe das Maß des Rohbodens anzusetzen und nicht die Raumhöhe ab Fertigboden – sprich Oberkante Estrich.
Das ergibt oft einen Unterschied von 10 bis 15 cm in der Raumhöhe.