1. Wichtige Unterlagen vorbereiten
Vor der Kontaktaufnahme mit dem Sachverständigen ist es gut, alle notwendigen Unterlagen zur Hand zu haben. Zum Beispiel den Bauvertrag, das Leistungsverzeichnis oder weitere Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, welche Leistungen geschuldet sind.

2. Fragenliste erstellen
Notieren Sie Ihre Fragen, die am Projekt beteiligten Parteien und einen möglichen Zeitrahmen.
 
3. Kontaktieren des Gutachters
Nehmen Sie telefonisch oder per Email Kontakt zu Ihrem Sachverständigen auf. Anhand Ihrer Problemstellung und Fragen kann dieser Auskunft darüber geben, ob das „Problem“ zu lösen ist und ob er als Sachverständiger zur Lösung beitragen kann.
 
4. Kostenschätzung
Für eine genauere Aufwandsschätzung braucht es in der Regel eine Ortsbesichtigung. Prinzipiell leitet sich das Gutachterhonorar aus dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) ab. Ansonsten können Honorare für Privatgutachten frei vereinbart werden.  
 
5. Vertrag & Übergabe relevanter Unterlagen
Sind sich Auftraggeber und sachverständiger Gutachter einig, kommt es zu einem Gutachtervertrag. Nach Unterzeichnung übergibt der Auftraggeber dem Gutachter alle benötigten Unterlagen wie z.B. die Kontaktdaten aller Beteiligten, Baupläne, Aufmasslisten, Angebote, Rechnungen, Mängellisten usw.
 
6. Ortstermin
Nächster Schritt ist die Vereinbarung eines Ortstermins. Meist ist es sinnvoll, zu diesem Ortstermin alle Beteiligten einzuladen. So hat jeder die Möglichkeit, zur Klärung des Sachverhaltes beizutragen.

7. Gutachtenerstellung 
Auf Grundlage der Beweisfragen, der örtlichen Zustände sowie ggf. der Laborergebnisse wird das schriftliche Gutachten mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt.  
 
Wichtig: 
Bei Gerichtsgutachten und Selbständigen Beweisverfahren entscheidet das Gericht, welcher Sachverständige eingesetzt wird. Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt haben zwar die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu benennen, das Gericht ist aber nicht daran gebunden.